Bewegliche Gegenstände, Stoffe oder Stoffgemische, deren sich der Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss.
Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien, Artikel 3 Nr. 1
Bewegliche Gegenstände, Stoffe oder Stoffgemische, deren sich der Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss.
Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien, Artikel 3 Nr. 1