Die Mindestanforderungen beschreiben verbindlich für die ausgewählten Umweltziele welche Ergebnisse zu erreichen sind, damit die Verpackungsalternative als „zulässig“ gilt (d.h. im weiteren Prozess berücksichtigt wird).
Die Mindestanforderungen beschreiben verbindlich für die ausgewählten Umweltziele welche Ergebnisse zu erreichen sind, damit die Verpackungsalternative als „zulässig“ gilt (d.h. im weiteren Prozess berücksichtigt wird).